Herzlich Willkommen auf der Homepage des CDU-Stadtverbands Gernsheim!

Es freut mich sehr, dass Sie sich für die Arbeit des CDU-Stadtverbands Gernsheim interessieren. Wir wollen Sie auf unserer Homepage aktuell und umfassend über die Aktivitäten unseres Stadtverbands informieren. Hier haben Sie auch die Möglichkeit mit uns in Kontakt zu kommen. Sie haben Fragen oder Anregungen? Sie möchten die CDU aktiv in Ihrer Arbeit unterstützen? Dann schreiben Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei Ihrem Rundgang durch unseren Internetauftritt.

Mit besten Grüßen

Michael Trock

Vorsitzender

Der empfohlene, externe Inhalt kann aus Datenschutzgründen nicht automatisch angezeigt werden. Bitte auf den nachfolgenden Button klicken, wenn der externe Inhalte angezeigt werden darf. Damit können aber personenbezogene Daten an Drittplatformen übermittelt werden. Mehr dazu in den Datenschutzerklärungen.

YouTube temporär freischalten

AKTUELLES

Neujahrsempfang

Gernsheim – Am 7. Januar 2024 findet der traditionelle Neujahrsempfang der Gernsheimer CDU statt. Ab 11:00 Uhr wird im Foyer der Stadthalle Gernsheim auf


Art 3 Grundgesetz
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


"Die Würde des Menschen ist unantastbar." Ein Auszug aus dem 1. Artikel des Grundgesetzen. Dieses feiert am 23. Mai seinen 75. Geburtstag. Für uns ein Grund zum feiern. Daher laden wir alle Bürgerinnen und Bürger um 18:00 Uhr an den Eulenbrunnen.

Aktuelles auf Instagram

Art 3 Grundgesetz
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Art. 1 des Grundgesetztes. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Am 23. Mai wird das Grundgesetz 75 Jahre. Grund zu feiern. Daher laden wir alle Bürgerinnen und Bürger um 18:00 Uhr an den Eulenbrunnen.